Die Vergabe von WCA-Nummern in Deutschland erfolgt künftig durch das WCA-Komitee. Dies besteht aus mehreren COTA-Koordinatoren und Co-Koordinatoren, die unter dieser Sammel-Mail-Adresse erreichbar sind.
Pro Antragsteller sind pro Vergabezeitraum maximal 3 Objekte zu beantragen.
Die Gesamtanzahl neuer deutscher WCA-Nummern ist auf 100 jährlich begrenzt.
Zur Antragstellung einfach eine formlose Mail an obige Mail-Adresse, die enthalten muss:
- Name-Rufzeichen des Antragstellers: Datum
- Name der Burg/Schloss lt. allgemeingültiger Bezeichnung (z.B. Bezeichnung in wikipedia)
- Link der Geschichte zur Burg (aussagekräftiger Link möglichst lt. wikipedia)
- Die Burg/Schloss liegt in welchem DARC-Distrikt ?
- Die Koordinaten des Objektes lauten (im Dezimalformat)
- bei mehreren beantragten Objekten eine Mail pro ObjektNeue WCA-Nummern werden 2x jährlich vergeben (April und August).
Die daraus resultierende Liste wird an das internationale WCA-Gremium weitergeleitet.
Aufzunehmenden Schlösser oder Burgen müssen mindestens aus dem 19.Jahrhundert oder früher stammen.
Bei Burgruinen/Schlossruinen müssen noch adäquate Überreste vorhanden sein, dies wird im Einzelfall entschieden.
Nach erfolgter WCA-Nummernvergabe wird das Objekt mit WCA-Nummer an den jeweiligen Distrikt weitergeleitet. Dieser vergibt die deutsche COTA-Nummer.
(Wird aus irgendwelchen Gründen keine COTA-Nummer vergeben, verbleibt das Objekt in der internationalen WCA-Liste und erhält als COTA-Referenz nur z.B. BOB-